Für Geschäftsführung, Konstruktion und Vertrieb in Zulieferbetrieben. Lesezeit etwa 3 Minuten.
Konstruktionsdaten in der Cloud-KI – das unterschätzte Risiko
Beim Thema KI und Datenschutz denken die meisten an personenbezogene Daten. Im Maschinenbau liegt das größere Risiko woanders: beim Schutz der eigenen Betriebsgeheimnisse – und der kann verloren gehen, ohne dass etwas gestohlen wurde.
Wie es im Alltag passiert
Ein Konstrukteur lässt sich eine Betriebsanleitung formulieren und kopiert dafür Auszüge aus der Zeichnungsdokumentation hinein. Der Vertrieb lässt eine Ausschreibung zusammenfassen und fügt die vollständigen Kundenanforderungen ein. Jemand aus der Kalkulation lässt sich eine Angebotsbegründung schreiben – mit den Zahlen dahinter.
Niemand handelt dabei böswillig. Alle drei wollen schneller fertig werden. Und in allen drei Fällen hat das Unternehmen gerade Fertigungswissen, Kundenanforderungen und Preisstrukturen an einen Dienst gegeben, dessen Verarbeitung es nicht kontrolliert.
Der Punkt, den viele übersehen: das Geschäftsgeheimnisgesetz
Ob eine Information rechtlich überhaupt als Geschäftsgeheimnis geschützt ist, hängt nach § 2 GeschGehG an drei Bedingungen. Sie muss erstens nicht allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich sein, sie muss zweitens gerade deshalb einen wirtschaftlichen Wert haben – und der Inhaber muss drittens angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen ergriffen haben.
Das dritte Kriterium ist der Haken. Es genügt nicht, dass etwas geheim ist. Man muss nachweisen können, dass man es auch wie ein Geheimnis behandelt hat. Fehlt dieser Nachweis, entfällt der Schutz durch das Gesetz – und zwar unabhängig davon, wie wertvoll die Information war.
Wer sensible Unterlagen in einen beliebigen Onlinedienst kopiert, schwächt genau den Nachweis, auf dem sein eigener Geheimnisschutz beruht. Der Schaden entsteht nicht erst, wenn etwas abfließt – sondern schon dadurch, dass man es zugelassen hat.
Als angemessene Maßnahmen gelten üblicherweise Verschwiegenheitsverpflichtungen, Zugriffsbeschränkungen auf die Personen, die die Information tatsächlich brauchen, Passwortschutz und das Vermeiden unsicherer Speicherorte. Ein öffentlicher KI-Dienst ist unter diesem Blickwinkel ein unsicherer Speicherort, solange Sie nicht belegen können, was dort mit Ihren Eingaben geschieht.
Der zweite Strang: Ihre Verträge mit den Kunden
In der Zulieferkette sind Geheimhaltungsvereinbarungen die Regel. Viele davon verbieten ausdrücklich, überlassene Unterlagen an Dritte weiterzugeben oder außerhalb bestimmter Systeme zu verarbeiten. Wer Kundenzeichnungen in ein öffentliches Werkzeug gibt, verstößt dagegen unter Umständen – auch wenn nie etwas passiert.
Das ist kein theoretisches Risiko. Große Auftraggeber fragen inzwischen im Rahmen von Lieferantenaudits gezielt nach dem Umgang mit KI-Werkzeugen. Eine saubere Antwort darauf ist zunehmend ein Wettbewerbsvorteil und nicht bloß eine Pflichtübung.
Was Sie kurzfristig tun können – auch ohne Investition
Die folgenden Schritte kosten nichts außer Aufmerksamkeit und verbessern Ihre Position sofort.
- Eine schriftliche Regelung erlassen, was in KI-Werkzeuge eingegeben werden darf und was nicht. Ohne Regelung entscheidet jeder Mitarbeitende selbst.
- Klassifizieren. Legen Sie fest, welche Unterlagen als vertraulich gelten, und kennzeichnen Sie sie. Das ist zugleich einer der Nachweise, die das Gesetz verlangt.
- Schulen statt verbieten. Ein reines Verbot führt dazu, dass es heimlich trotzdem genutzt wird – nur ohne Ihr Wissen.
- Eine geprüfte Alternative anbieten. Der wirksamste Hebel ist ein Werkzeug, das die Leute benutzen dürfen. Ohne Alternative gewinnt die Bequemlichkeit.
- Dokumentieren. Halten Sie fest, welche Maßnahmen Sie getroffen haben. Genau das ist im Streitfall Ihr Nachweis.
Wann sich ein eigener KI-Server rechnet
Ehrlich gerechnet: Für einen einzelnen Nutzer mit gelegentlichem Bedarf ist ein Abo bei einem Anbieter günstiger. Ein eigener Server lohnt sich, wenn viele Personen täglich damit arbeiten – oder wenn Geheimhaltungspflichten die Cloud ohnehin ausschließen. Im Maschinenbau trifft der zweite Fall erfahrungsgemäß häufiger zu als der erste, und dann lautet die Frage nicht „günstiger?", sondern „überhaupt nutzbar?".
Fazit
Das Risiko bei Cloud-KI im Maschinenbau ist nicht in erster Linie der Datenschutz, sondern der eigene Geheimnisschutz. Er hängt daran, dass Sie nachweisen können, Ihre Geheimnisse wie Geheimnisse behandelt zu haben. Diesen Nachweis führt man nicht durch Verbote allein, sondern durch eine dokumentierte Regelung und ein Werkzeug, dessen Verarbeitungsweg man kennt.
KI, die das Werk nicht verlässt
Wir bauen KI-Server für Produktionsbetriebe, die im eigenen Netz laufen und auf Wunsch vollständig vom Internet getrennt sind – inklusive Dokumentation der Abschottung für Audits und Kundennachweise.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob Ihre Maßnahmen im Einzelfall als angemessen im Sinne des GeschGehG gelten, beurteilt letztlich ein Gericht; lassen Sie Ihre Regelungen anwaltlich prüfen.
