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Darf ich ChatGPT mit Mandantendaten nutzen? Was Anwälte und Steuerberater wissen müssen

Ratgeber

Was Anwälte und Steuerberater über KI-Dienste und Mandantendaten wissen müssen.

Berufsgeheimnis & KI

Darf ich ChatGPT mit Mandantendaten nutzen?

Lesezeit ca. 6 Minuten · Stand: August 2026

Die kurze Antwort vorweg: Mit personenbezogenen Mandantendaten in der kostenlosen oder Standard-Version von ChatGPT – nein. Und selbst mit Enterprise-Verträgen bleibt ein erhebliches berufsrechtliches Restrisiko, das viele Kammern und Berufsrechtler als nicht tragbar einstufen.

Die längere Antwort lohnt sich, denn sie entscheidet darüber, wie Ihre Kanzlei KI nutzen kann, ohne dass Sie persönlich ins Risiko gehen.

Was tatsächlich passiert, wenn Sie Mandantendaten eingeben

Wer einen Schriftsatzentwurf, einen Sachverhalt mit Namen oder eine Mandanten-BWA in ChatGPT einfügt, übermittelt diese Daten an Server von OpenAI – überwiegend in den USA. Dort werden sie verarbeitet, protokolliert und je nach Kontoeinstellung auch für das Training künftiger Modelle verwendet. In der kostenlosen Version ist die Trainingsnutzung standardmäßig aktiv.

Das bedeutet konkret: Sie geben fremde Geheimnisse an einen Dritten weiter, dessen Verarbeitungswege Sie weder kontrollieren noch auditieren können.

Die drei rechtlichen Ebenen

1. § 203 StGB – das schärfste Schwert

Rechtsanwälte und Steuerberater machen sich strafbar, wenn sie unbefugt ein fremdes Geheimnis offenbaren, das ihnen in ihrer beruflichen Eigenschaft anvertraut wurde. Seit 2017 erlaubt § 203 Abs. 3 StGB die Einbindung „mitwirkender Personen“ – etwa IT-Dienstleister – aber nur unter Bedingungen:

  • Die Inanspruchnahme muss für die Berufsausübung erforderlich sein
  • Der Dienstleister muss sorgfältig ausgewählt werden
  • Er muss zur Verschwiegenheit verpflichtet werden
  • Die Offenbarung darf nur erfolgen, soweit dies erforderlich ist

Ein US-KI-Anbieter, der Eingaben zu eigenen Zwecken (Training, Missbrauchskontrolle) verarbeitet und dem US CLOUD Act unterliegt, erfüllt diese Kriterien nach verbreiteter Auffassung nicht. Es geht hier nicht um ein Bußgeld der Datenschutzbehörde – § 203 StGB ist Strafrecht und trifft den Berufsträger persönlich. Ausführlich dazu: Mandantendaten in KI-Diensten: was § 203 StGB dazu sagt.

2. DSGVO – Drittlandtransfer und Auftragsverarbeitung

Personenbezogene Daten in die USA zu übermitteln ist nach Art. 44 ff. DSGVO nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Zusätzlich bräuchten Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO mit Ausschluss der Trainingsnutzung – den es bei den Consumer-Versionen schlicht nicht gibt.

3. Berufsrecht – BRAO, StBerG und die Kammern

Unabhängig von Strafrecht und DSGVO verpflichtet das Berufsrecht zur Verschwiegenheit (§ 43a BRAO, § 57 StBerG). Mehrere Kammern haben Hinweise veröffentlicht, die vor der Eingabe mandatsbezogener Daten in öffentliche KI-Dienste ausdrücklich warnen. Wer dagegen verstößt, riskiert berufsrechtliche Konsequenzen – und im Haftungsfall unangenehme Fragen des Versicherers.

„Aber ich anonymisiere doch vorher“

Der häufigste Einwand – und in der Theorie richtig: Vollständig anonymisierte Daten unterliegen weder der DSGVO noch § 203 StGB. Das Problem ist die Praxis:

  • Echte Anonymisierung ist schwer. Ein Sachverhalt mit Branche, Ort, Zeitablauf und Beteiligtenkonstellation kann auch ohne Namen re-identifizierbar sein – gerade bei kleineren Mandanten oder ungewöhnlichen Fällen.
  • Der Arbeitsalltag kennt keine Sorgfaltsreserve. Unter Zeitdruck wird aus „anonymisiert“ schnell „Namen entfernt, Rest vergessen“. Ein einziges übersehenes Aktenzeichen genügt.
  • Die Beweislast liegt bei Ihnen. Im Streitfall müssen Sie darlegen, dass die Eingabe keinen Personenbezug hatte.

Anonymisierung als Kanzlei-Strategie funktioniert nur mit klaren Regeln, Schulung und Kontrolle – und bleibt fehleranfällig.

Was ist mit ChatGPT Enterprise, Copilot & Co.?

Die Business- und Enterprise-Varianten verbessern die Lage: kein Training mit Ihren Daten, Auftragsverarbeitungsverträge, teils EU-Datenresidenz. Für viele Unternehmen ist das ein gangbarer Weg. Für Berufsgeheimnisträger bleiben zwei Kernprobleme bestehen:

  • Der US CLOUD Act verpflichtet amerikanische Anbieter zur Datenherausgabe an US-Behörden – unabhängig vom Serverstandort. Eine EU-Datenresidenz-Zusage ändert daran strukturell nichts.
  • Fehlende Auditierbarkeit. Sie können vertragliche Zusagen nicht überprüfen. Für die Erforderlichkeits- und Sorgfaltsprüfung nach § 203 Abs. 3 StGB stehen Sie auf Zusicherungen, nicht auf Kontrolle.

Ob das im Ernstfall genügt, ist ungeklärt – und genau diese Unsicherheit tragen Sie persönlich.

Die Alternative: KI, die Ihre Kanzlei nie verlässt

Es gibt einen Weg, der die gesamte Problematik strukturell auflöst statt sie vertraglich einzuhegen: ein Sprachmodell, das auf einem Server in Ihrer Kanzlei läuft.

  • Keine Datenübermittlung an Dritte → § 203 StGB stellt sich in der Schärfe gar nicht
  • Kein Drittlandtransfer, keine externe Auftragsverarbeitung → die kritischsten DSGVO-Fragen entfallen
  • Volle Auditierbarkeit → Zugriffe, Protokolle und Löschung liegen in Ihrer Hand

Moderne offene Sprachmodelle erreichen bei Kanzleiaufgaben – Zusammenfassungen, Entwürfe, Dokumentenrecherche im eigenen Bestand – ein Niveau, das für den Arbeitsalltag mit Cloud-Diensten vergleichbar ist. Die nötige Hardware hat das Format eines kompakten Servers, nicht eines Rechenzentrums.

Wie das konkret aussieht und wie die Einführung gelingt, lesen Sie im Leitfaden KI für Kanzleien ohne Cloud. Was es kostet, rechnen wir hier durch: Was kostet ein eigener KI-Server für die Kanzlei?

Praxis-Checkliste: KI-Nutzung in der Kanzlei – heute

Bis eine saubere Lösung steht, gilt als Minimalprogramm:

  • Kanzlei-Richtlinie erlassen: Welche Tools sind erlaubt, welche Daten tabu? Schriftlich, von allen bestätigt.
  • Keine mandatsbezogenen Daten in öffentliche KI-Dienste – auch nicht „nur kurz“ und auch nicht scheinbar anonymisiert.
  • Schatten-Nutzung ansprechen: Gehen Sie davon aus, dass Ihr Team KI bereits nutzt. Verbote ohne Alternative erzeugen nur Heimlichkeit.
  • Zulässige Anwendungsfälle definieren: Allgemeine Recherche, Formulierungshilfe ohne Mandatsbezug, Fortbildung – das geht auch mit Cloud-Tools.
  • Datenschutzbeauftragten einbinden und die KI-Nutzung im Verarbeitungsverzeichnis abbilden.
  • Mittelfristig eine Lösung schaffen, die Produktivität und Berufsrecht versöhnt – statt dauerhaft im Graubereich zu arbeiten.

Häufige Fragen

Darf ich ChatGPT für allgemeine Rechtsrecherche nutzen?

Ja – solange keine mandatsbezogenen oder personenbezogenen Daten eingegeben werden. „Wie ist die aktuelle BFH-Rechtsprechung zu X?“ ist unproblematisch. Prüfen Sie Ergebnisse kritisch: Sprachmodelle erfinden Fundstellen.

Reicht es, wenn ich das Training in den Einstellungen deaktiviere?

Nein. Die Deaktivierung betrifft nur die Trainingsnutzung – Übermittlung, US-Verarbeitung und CLOUD-Act-Zugriff bleiben bestehen.

Machen sich auch meine Mitarbeiter strafbar?

§ 203 StGB erfasst auch berufsmäßig tätige Gehilfen. Zudem haften Sie als Berufsträger für die Organisation Ihrer Kanzlei – eine fehlende KI-Richtlinie kann Ihnen als Organisationsverschulden zugerechnet werden.

Ist eine lokale KI automatisch DSGVO-konform?

Nein – aber die schwerwiegendsten Probleme (Drittlandtransfer, externe Verarbeitung) entfallen strukturell, und alle verbleibenden Pflichten können Sie selbst erfüllen und nachweisen. Details im Leitfaden für Kanzleien.

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Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und stellt ausdrücklich keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für die Beurteilung Ihres konkreten Falls wenden Sie sich bitte an Ihre Kammer oder einen fachkundigen Berater.

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